1. Vertragsschluss / Zahlungsbedingungen

FWL GmbH (der "Vermittler" oder "FWL") ist ein Vermittler, der im Auftrag Dritter Onlinebuchungen von Ferienunterkünften anbietet.  Der Vertrag zwischen Ihnen ("Sie" oder "Mieter") und dem Vermittler gilt mit dem Versand der Buchungsbestätigung als geschlossen. 

Geht die Zahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermittler ein, kann der Vermittler das Objekt ohne weitere Ankündigung und ohne Schadensersatzpflicht gegenüber dem Mieter anderweitig vermieten.  Eine vorläufige Buchung ist keine bestätigte Buchung.  Bis zur formellen Bestätigung einer Buchung sind Preisänderungen vorbehalten.

2. Zusätzliche Kosten

Strom, Gas, Wasser und Heizung sind grundsätzlich im Mietpreis enthalten.  Kurtaxe, Reinigung, Bettwäsche, Buchungsgebühr und Gebühren für Haustiere, Babybetten und Hochstühle sind nicht im Mietpreis enthalten.  Diese Kosten werden auf der Rechnung separat ausgewiesen und müssen vor Mietbeginn bezahlt werden. 

Wir behalten uns das Recht vor, Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der staatlichen Steuern vorzunehmen.  Bei Änderungen der Buchung nach der Bestätigung werden zusätzliche Kosten entsprechend berechnet. 

Nebenkosten, die nicht im Mietpreis enthalten sind, werden am Ende der Mietzeit in Rechnung gestellt und sind vor der Abreise zu bezahlen.

3.  Handtücher und Parken

Badetücher, Küchentücher, Strandtücher und Badeseife werden nicht gestellt.  Der Mieter sollte seine eigenen Handtücher und Seife mitbringen.  Brennstoff für Kamine oder Holzöfen wird nicht gestellt.

Das Parken ist nicht inbegriffen, es sei denn, es ist ausdrücklich im Angebot und in der Zahlungsbestätigung angegeben.

4. Übergabe des Mietobjekts / Reklamationen

Das Mietobjekt steht am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.  Sollten Sie eine spätere Anreise planen, informieren Sie bitte den Vermittler vorab.  Die Abreise erfolgt bis 10:00 Uhr am vereinbarten Abreisetag, damit wir das Mietobjekt für den Nachmieter vorbereiten können. 

Das Mietobjekt wird in einem sauberen Zustand an den Mieter übergeben.  Reklamationen bezüglich der Reinigung müssen bis 9:00 Uhr am Tag nach der Ankunft per E-Mail mit mindestens 3 Fotos erfolgen, ansonsten gilt das Mietobjekt als in gutem Zustand übergeben. 

5. Haftung des Mieters / Sorgfältiger Gebrauch / Eigenes Risiko

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und eventuell vorhandene Mitbenutzungsobjekte pfleglich zu nutzen, die Hausordnung zu beachten und auf andere Bewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. 

Das Mietobjekt darf nur mit der in der Reservierung vorgesehenen Anzahl von Personen belegt werden.  Kinder gelten in diesem Zusammenhang als Erwachsene.  Eine Untervermietung ist nicht gestattet.  Haustiere sind nur in den Mietobjekten erlaubt, in denen dies ausdrücklich angegeben ist, und gegen Zahlung einer Haustiergebühr. 

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Mitmieter die Verpflichtungen aus diesem Vertrag einhalten.  Der Makler behält sich das Recht vor, allen oder einigen Personen den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern und kann alle oder einige Personen auffordern, das Mietobjekt ohne Entschädigung oder Rückerstattung zu verlassen, wenn: 1) der Mieter oder die Mitmieter gegen die Pflichten des sorgfältigen Gebrauchs verstoßen, 2) die Wohnung mit mehr als der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt wird, oder 3) in anderen Fällen einer wesentlichen Vertragsverletzung.  Dazu gehören auch Personen, die das Mietobjekt belästigen oder beschädigen oder sich anstößig oder ordnungswidrig verhalten.

Die Mietsache ist fristgerecht in ordnungsgemäßem Zustand mit vollständigem Inventar zurückzugeben. Der Mieter ist für alle Schäden und fehlendes Inventar ersatzpflichtig.  Bei Schäden, die durch den Mieter, Mitmieter oder Gäste des Mieters verursacht werden, ist der Vertreter des Vermieters unverzüglich zu benachrichtigen.  Nach Abreise festgestellte Schäden können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.  FWL behält sich das Recht vor, die Haftpflichtversicherung des Mieters in Anspruch zu nehmen und / oder die Kreditkartendaten des Mieters anzufordern, um vom Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt zu decken.

Die Benutzung von Schwimmbädern oder anderen Einrichtungen und Geräten durch den Mieter, Mitmieter, deren Kinder oder Gäste erfolgt auf eigene Gefahr.  Der Mieter stellt FWL und den Eigentümer des Mietobjekts von allen Ansprüchen frei, die sich aufgrund von Unfällen im Mietobjekt oder dessen Umgebung ergeben sollten.  Die Nutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.

Sofern das Mietobjekt W-Lan anbietet, dürfen die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vermittler bzw. Vermieter behält sich das Recht vor, bestimmte Seiten zu sperren. Bei der Nutzung kostenpflichtiger Dienste hat der Mieter die Kosten zu tragen.  Dem Mieter ist es untersagt, rechtswidrige Inhalte zu nutzen, zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Des Weiteren darf der Mieter das Wifi nicht zum Versenden von Spam nutzen und hat die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Der Mieter stellt den Makler und Vermieter von allen Schäden an Dritten frei, die durch die unsachgemäße oder rechtswidrige Nutzung des WLANs durch den Mieter, Mitmieter, deren Kinder oder Gäste entstehen.

Dem Makler oder seinem Vertreter ist es gestattet, das Mietobjekt zu jeder angemessenen Zeit während der Belegung zu betreten, wenn der Mieter vorher darüber informiert wurde.  Das Mietobjekt und dessen Nutzung unterliegt den Bedingungen und Vorschriften der jeweiligen örtlichen Gesetze.

6.  Kündigung / Änderungen des Mietvertrages

Wünscht ein Mieter nach der Buchungsbestätigung eine Änderung seines An- oder Abreisedatums, so ist dies nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit und ggf. abweichender Tagessätze möglich.  Zusätzliche Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.

Der Mieter kann unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten: Ab dem Buchungsdatum bis 60 Tage vor Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 180.00 fällig.  Bei Stornierungen von 60 bis 41 Tagen vor Anreise werden 30% des gesamten Vertragspreises (inkl. Nebenkosten) berechnet, 40 bis 0 Tage vor vereinbarter Anreise ist der gesamte Vertragspreis fällig.

Zu Dokumentationszwecken und um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, Stornierungen, Umbuchungswünsche und Änderungen schriftlich mitzuteilen.  Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist das Eingangsdatum der Mitteilung beim Vermittler (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag).

Bei Nichterscheinen des Mieters zum vereinbarten Anreisetermin, bei No-Show oder bei vorzeitiger Abreise wird keine Rückerstattung gewährt.  Je nach Grund für das Nichterscheinen oder die vorzeitige Beendigung des Vertrages kann der Mieter Ansprüche aus seiner Reiserücktrittsversicherung geltend machen.  Dem Mieter wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.  FWL haftet nicht für Kosten, die nicht versichert sind.

Für allgemeine Vertragsänderungen (z.B. Anzahl der reisenden Personen) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.  Der Vertrag ist nicht auf Dritte übertragbar.

7. Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle / Höhere Gewalt

FWL übernimmt keine Haftung für Ereignisse, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.  Beispiele hierfür sind u.a. Pandemien, Reisebeschränkungen, Umweltkatastrophen, Naturkatastrophen, Streiks, politische Unruhen, behördliche Maßnahmen, Verkauf oder Rücknahme des Mietobjektes, Stromausfälle, fehlende Wasserversorgung, gesperrte Straßen, Baulärm, Straßen- oder Bahnlärm, nicht funktionierendes WLAN, etc.  Bei solchen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, hat der Mieter kein Recht auf Mietminderung, Kündigung des Vertrages oder Schadensersatz. 

In Situationen, in denen das Mietobjekt nicht zum Bezug angeboten werden kann, kann der Makler, wenn ein anderes Objekt verfügbar ist, dem Mieter unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters ein Ersatzobjekt anbieten (ist aber nicht dazu verpflichtet).   Kann ein Ersatzobjekt nicht oder nicht für die gesamte Dauer des Aufenthaltes zur Verfügung gestellt werden, wird der gezahlte Betrag oder ein entsprechender Anteil unter Ausschluss weiterer Ansprüche zurückerstattet.  Die Haftung des Vermittlers ist auf den vom Mieter gezahlten Betrag begrenzt und kann diesen nicht übersteigen.

8. Haftung

Der Vermittler haftet für eine ordnungsgemäße Buchung und vertragsgemäße Erfüllung des Vertrages.  Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den vom Mieter gezahlten Betrag begrenzt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.  Ansprüche des Mieters sind nicht abtretbar und verjähren 12 Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Mietverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.  Die Haftung ist ausgeschlossen bei Verschulden des Mieters, seiner Kinder oder seiner Gäste oder Mitmieter, bei unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Unterlassungen Dritter, bei höherer Gewalt oder bei Ereignissen, die der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder sonstige vom Vermieter eingeschaltete Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehen oder abwenden konnten.  Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch den Mieter, seine Kinder oder seine Gäste oder Mitmieter verursacht werden, ein Verschulden wird vermutet.

9. Schlussbestimmungen

Es wurden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die auf der Website und in den Buchungsunterlagen gemachten Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bzw. zum Zeitpunkt der Besichtigung des Mietobjekts richtig sind. und dass alle Aussagen von Vertretern oder Mitarbeitern des Vermittlers in gutem Glauben gemacht wurden.  Der Vermittler kann für geringfügige Änderungen nicht haftbar gemacht werden.

Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.  Als Gerichtsstand wird 6900 Lugano vereinbart.  Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem angestrebten Zweck und der Wirkung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

Der Mieter erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.